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Fachanwaltsordnung: Änderungen treten zum 01.10.2026 in Kraft

Die Satzungsversammlung beschloss im Juni, die erforderlichen theoretischen Kenntnisse bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht anzupassen. Die entsprechenden Änderungen der Fachanwaltsordnung wurden nun durch das BMJV bestätigt und treten zum 01.10.2026 in Kraft. Hierauf weist die BRAK hin.

Die Satzungsversammlung beschloss im Juni, die erforderlichen theoretischen Kenntnisse bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht anzupassen. Die entsprechenden Änderungen der Fachanwaltsordnung wurden nun durch das BMJV bestätigt und treten zum 01.10.2026 in Kraft. Hierauf weist die BRAK hin.